Seit 01.01.2009 gibt es die Abgeltungssteuer in Deutschland. Die Abgeltungssteuer wurde aus dem Gedanken heraus erfunden, daß alle Kapitalerträge, gleichgültig Ihrer Herkunft, den gleichen Steuersatz von 25 %, plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer, unterworfen werden. Somit sollte eine Vereinfachung der Besteuerung für die Anleger und das Finanzamt stattfinden. Besitzer von Tagesgeldzinsen sind Gewinner der Abgeltungssteuer, denn die Tagesgeldzinsen werden in Zukunft mit einem niedrigeren Prozentsatz besteuert, als bisher. Hatte der Anleger die Tagesgeldzinsen, die über seinem Freistellungsauftrag lagen, mit seinem persönlichen Steuersatz (z.B. 40 %) versteuert, so muss er jetzt nur 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer, so daß sich der gesamte Steuersatz auf ca. 28 % beläuft, von den Tagesgeldzinsen versteuern. Und hat ein Besitzer von Tagesgeldzinsen einen kleineren Steuersatz als 25 %, so kann er sich den zuviel gezahlten Steueranteil, der von den Banken sofort an das Finanzamt abgeführt wird, mit seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung zurückholen.