Tagesgeldzinsen

Tagesgeldzinsen im Vergleich

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Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag ist zeitgleich mit der Abgeltungssteuer zum 01.01.2009 eingeführt worden. Der Sparerpauschbetrag hat den Sparerfreibetrag damit abgelöst. Folgende Höchstgrenzen gibt es beim Sparerpauschbetrag :

Ledige 801 €

Verheiratete 1602 €

Eine kurze, aber dataillierte Erklärung des Sparpauschbetrages finden Sie auf Wikipedia.

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