Festgeldkonto wechseln
Wie wechselt man sein Festgeldkonto?
Der Name sagt es schon: Ein Festgeldkonto ist nicht dazu da, während der Laufzeit gekündigt zu werden. Bei einem Festgeldkonto machen beide Seiten Zugeständnisse: Die Bank garantiert einen festen Zinssatz, selbst wenn die Zinsen in der Zwischenzeit sinken, der Kunde hingegen vereinbart eine feste Laufzeit. Anders als ein Tagesgeldkonto ist ein Festgeldkonto also von vornherein für eine längere und fest gelegte Laufzeit vorgesehen. Was aber, wenn man trotzdem plötzlich an das Geld muss? Wie kann man sein Festgeldkonto kündigen und was muss man dabei beachten?
Reguläre Kündigung zum Laufzeitende
Regulär kann man ein Festgeldkonto nur zum Ende der Laufzeit kündigen. Notieren Sie sich am besten gleich bei Abschluss den spätesten Kündigungstermin damit Sie keine Fristen verpassen. In der Regel muss man sein Festgeldkonto drei Monate bis zwei Wochen vor Ablauf kündigen. Manche Verträge sehen aber auch andere Kündigungsfristen vor. Versäumt der Kunde den Termin zur Kündigung legt die Bank das Geld wiederum als Festgeld für den gleichen Zeitraum zu den aktuellen Konditionen an. Das nennt man Prolongation. Wer das nicht möchte, sollte rechtzeitig schriftlich kündigen.
Viele kundenfreundliche Kreditinstitute machen es mittlerweile anders. Sie legen das Geld nur dann erneut an, wenn der Kunde sie dazu beauftragt. Ansonsten endet der Vertrag automatisch und das Geld wird inklusive Zinsen auf das Referenzkonto zurück überwiesen.
Die Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen sind abhängig vom Anlagezeitraum. Bei Festgeldern, die eine Laufzeit von einem Jahr und länger haben, beträgt die Kündigungsfrist normalerweise drei Monate. Man muss also ein Quartal vor Ablauf daran denken, das Konto zu kündigen. Festgelder, die nur 30 bis 90 Tage Laufzeit haben, haben natürlich kürzere Kündigungsfristen. Hier verlangen die Banken in der Regel, dass man sein Konto nur wenige Tage vor Laufzeitende kündigt. Bei vielen Kreditinstituten steht im Vertrag: Kündigung spätestens drei Bankarbeitstage vor Ablauf.
Kündigung während der Laufzeit
Problematischer ist eine Kündigung während der Laufzeit. Die Banken sind nämlich nicht dazu verpflichtet, eine Kündigung während der Laufzeit des Vertrages zu akzeptieren. Schließlich entsteht ihnen dadurch ein Nachteil. Die Bank kann das bereits eingeplante Geld nicht mehr nutzen. Kündigt man trotzdem, muss man nicht selten hohe Gebühren zahlen.
Kündigungsgründe sind zumeist Geldnöte, aber auch eine deutliche Zinssteigerung seit Anlagezeitpunkt. Manche Kunden möchten ihr Geld daher lieber zu neuen Konditionen auf einem anderen Festgeldkonto anlegen. Man sollte jedoch genau ausrechnen, ob sich die Kosten für eine vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos wirklich lohnen. Mit welchen Gebühren muss man bei einer Kündigung während der Laufzeit rechnen?
Die Vorfälligkeitszinsen
Abhängig von der Restlaufzeit kalkuliert das Kreditinstitut die ausfallenden Zinsen, die so genannten Vorfälligkeitszinsen. Im schlimmsten Fall muss der Kunde die gesamten Zinsen zahlen, die der Bank durch die verfrühte Kündigung entgehen.
Manche Banken tun deshalb alles, um den Kunden von einer Kündigung abzuhalten. So berechnen viele auch eine zusätzliche Strafgebühr und einen so genannten Rückfallzins. Dieser bedeutet: Im Nachhinein wird die Anlagesumme mit einem niedrigerem als dem vereinbarten Zinssatz verzinst. Damit wird die Kündigung während der Laufzeit sozusagen bestraft.
Daneben werden häufig Verwaltungskosten und Stornogebühren erhoben. Das Verhalten der einzelnen Banken variiert jedoch sehr stark. Manche Kreditinstitute zeigen sich kulant. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte bereits bei der Anlage eines Festgeldkontos nachfragen, wie die Modalitäten im Falle einer vorzeitigen Kündigung aussehen.
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