Festgeldkonto kündigen
Wie kündigt man ein Festgeldkonto?
Die Anlage von Kapital auf einem normalen Girokonto oder als Sparguthaben ist nicht besonders lukrativ. Bankkunden erhalten dafür oft Zinsen, die sogar noch unter der allgemeinen Inflationsrate liegen, der reale Wert des Vermögens nimmt also ab. Als Alternative bieten sich daher Festgeldkonten an, für die man je nach der Dauer der jeweiligen Anlage in der Regel vergleichsweise hohe Zinsen erhält.
Wer als Anleger Geld für einen bestimmten Zeitraum auf einem Festgeldkonto angelegt hat, sollte rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit bedenken, dass diese Anlage unter Umständen gekündigt werden muss, wenn man über das Geld verfügen möchte. Grundsätzlich ist es zwar so, dass die Anlage ausläuft und dem Anleger das Geld zur Verfügung steht, allerdings ist es bei vielen Banken üblich, dass Festgeld automatisch für den gleichen Zeitraum neu angelegt wird, wenn der Kunde nicht ausdrücklich einen anderen Wunsch äußert. Diese erneute Anlage wird mit dem Begriff Prolongation bezeichnet.
Bei der Prolongation gelten die zum Zeitpunkt der erneuten Anlage gültigen Zinssätze. Wer also hofft, eventuell von den zuvor höheren Zinsen profitieren zu können und das Festgeldkonto deshalb nicht kündigt, wird enttäuscht werden. Gleichzeitig wird das Geld wieder für einen gewissen Zeitraum angelegt, so dass man selbst nicht darüber verfügen kann. Benötigt man die ganze oder Teile der Summe trotzdem, verzichtet man auf einen großen Teil der sonst möglichen Rendite.
Wer ein Festgeldkonto vor Ablauf der eigentlichen Laufzeit kündigen möchte, kann dies bei vielen Banken relativ problemlos erledigen. Diese Möglichkeit sollte man bereits beim Vertragsabschluss bedenken. Bei einer vorzeitigen Kündigung muss der Anleger jedoch damit rechnen, dass er nur die so genannten Rückfallzinsen statt der ursprünglich vereinbarten Festgeldzinsen erhält. Diese werden in dem Fall berechnet, da man bereits vor dem Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit über sein Geld verfügen möchte. Mit einer solchen Vereinbarung ist ein Festgeldkonto im Prinzip genauso flexibel wie ein gewöhnliches Tagesgeldkonto, allerdings liegt die Höhe der Rückfallzinsen natürlich deutlich niedriger als die beim Festgeld möglichen Zinssätze – schließlich kann die Bank beim Festgeld während des gesamten Anlagezeitraums mit dem Geld arbeiten, anders als mit Geld auf einem Tagesgeldkonto.
Werden keine speziellen Rückfallzinsen vereinbart, ist es natürlich trotzdem möglich, das Festgeldkonto vor Ablauf der Laufzeit zu kündigen. In diesem Fall ist die Bank jedoch dazu berechtigt, eine gewisse Entschädigung vom Anleger zu verlangen, die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Gebühr wird aus dem Zinsmargenschaden sowie einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr berechnet. Auf diese Weise wird die Rendite für den Anleger deutlich eingeschränkt, im schlimmsten Fall zahlt man durch die Bearbeitungsgebühr sogar noch drauf.
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