A B E F I N O S T Z

Abgeltungssteuer

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer bei Zinserträgen?

Die so genannte Abgeltungsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Diese Form der Besteuerung gibt es in einer Reihe von europäischen Ländern, häufig werden damit Erträge aus Dividenden und Zinsen besteuert. Die Steuer wird dabei in der Regel bereits an der Quelle dieser Einkünfte, meistens von dem kontoführenden Kreditinstitut, einbehalten und anonym an die Finanzbehörden abgeführt.

Abgeltungssteuer seit 1. Januar 2009

Dieses Prinzip der Quellensteuer gilt auch in Deutschland, wo die Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 eingeführt wurde. Allerdings werden hier neben privaten Kapitalerträgen auch Veräußerungsgewinne besteuert, die zum Beispiel beim Verkauf von Aktien oder Investmentfonds erzielt werden. Anders als vor der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 müssen auch solche Gewinne versteuert werden, die nach einer Haltefrist von mehr als einem Jahr realisiert werden.

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wurde das bis dahin gültige System, bei dem für alle Einkunftsarten der gleiche Einkommensteuersatz galt, geändert. Kapital- und Erwerbseinkommen unterliegen damit unterschiedlichen Steuersätzen. Kapitalerträge, für die zum Beispiel von einer Bank bereits die Abgeltungssteuer abgeführt wurde, müssen daher nicht mehr in der Einkommensteuererklärung erfasst werden.

Freibetrag und Höhe der Abgeltungssteuer

Jeder Steuerpflichtige kann über den so genannten Sparer-Pauschbetrag verfügen. Dieser liegt bei 801 Euro; Zinserträge, die etwa für Tages- oder Festgeldkonten anfallen und nicht über diese Summe hinausgehen, sind komplett steuerfrei.

Alle Erträge, die über der Summe von 801 Euro liegen, werden pauschal mit einem Satz von 25 Prozent versteuert. Dazu kommen allerdings noch der Solidaritätszuschlag, der derzeit bei 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer liegt, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer in Höhe von acht oder neun Prozent. Für Kirchensteuerpflichtige wird die Abgeltungssteuer allerdings um 25 Prozent der für Kapitalerträge zu zahlenden Kirchensteuer reduziert. Der Steuersatz in Prozent lässt sich daher mit folgender Formel berechnen:

100 / (4 + k)

Dabei steht k für die Höhe des Kirchensteuersatzes. Die Gesamtbelastung für Kapitalerträge liegt damit bei 26,375 % (ohne Kirchensteuer), 27,8186 % (mit 8 % Kirchensteuer) oder 27,9951 % (mit 9 % Kirchensteuer).

Mögliche Vorteile der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist vor allem für Steuerpflichtige mit hohem und mittlerem Einkommen von Vorteil. Der Steuersatz bei der Einkommensteuer kann bei einem hohen Einkommen über 40 Prozent liegen, die Abgeltungssteuer ist dagegen deutlich niedriger.

Der Spitzensteuersatz liegt momentan bei 42 Prozent, er wird ab einem Einkommen von 52.882 Euro (im Jahr 2010) fällig. Das bedeutet, dass ein Steuerpflichtiger für jeden Euro, den er über diesen Betrag hinaus verdient, 42 Cent als Einkommensteuer abführen muss. Zusätzlich werden auch hier noch der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer fällig. Einkommensteuer muss allerdings nur auf ein Einkommen gezahlt werden, das über dem steuerfreien Minimum (8004 Euro für 2010) liegt.

Für einen Alleinstehenden mit einem zu versteuernden Einkommen von 52.000 Euro liegt die Einkommensteuer im Jahr 2010 damit bei 13.776 Euro (26,5 Prozent). Für ein Einkommen von 104.000 Euro werden 35.615 Euro fällig (34,2 Prozent). Anhand der Höhe dieser Steuersätze wird deutlich, dass die Abgeltungssteuer für diese Steuerpflichtigen von Vorteil ist, da zunächst der Freibetrag angerechnet wird, für darüber hinausgehende Erträge liegt die Höhe der zu zahlenden Steuer dagegen bei nur 25 Prozent.

Keine Nachteile für Steuerpflichtige

Wichtig für die Frage, ob sich die Abgeltungssteuer im Einzelfall lohnt, ist der so genannte Grenzsteuersatz. Dies ist der Satz, mit dem jeder zusätzlich verdiente Euro besteuert wird. Dieser Wert liegt bei Alleinstehenden bei knapp unter 16.000 Euro, bei Ehepaaren bei knapp 32.000 Euro.

Wer ein Einkommen hat, das darunter liegt, gleichzeitig aber Kapitalerträge, die über dem Sparerpauschbetrag liegen, hat die Möglichkeit, Kapitalerträge aufgrund seines persönlichen Steuersatzes zu versteuern. Dazu muss die so genannte Anlage KAP zusätzlich zur Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die bereits von der Bank abgeführte Abgeltungssteuer kann dann vom Finanzamt erstattet werden.

Tages- und Festgeldzinsen vergleichen

Welche Zinsen derzeit auf Tages- und Festgeldkonten gewährt werden und bei welcher Bank Sie das beste Tages- oder Festgeldkonto mit den höchsten Zinsen bekommen, zeigen unsere Rechner und Vergleiche. Einfach Anlagesumme und Laufzeit eingeben, berechnen, vergleichen!

image description
Tagesgeldzinsen berechnen
Monate
 
image description
Festgeldzinsen berechnen
Monate