Tagesgeldzinsen

Tagesgeldzinsen im Vergleich

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Einlagensicherung

Auch Tagesgeldzinsen unerliegen überlicherweise der Einlagensicherung. Bei einer Bankenpleite tritt der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ein. Diese Einlagensicherung ist pro Kunde auf 30 % des haftentenden Eigenkapitals der pleite gegangenen Bank beschränkt. Dies kann schon eine Einlagensicherung für Tagesgeldzinsen in Höhe von bis zu 300 Millionen € bei mancher Bank bedeuten. Gelder, die bei öffentlichen Banken wie der Postbank oder der Landesbanken liegen, sind bis zu 100 % geschützt. Diese Banken haben eine eigene Einlagensicherung, die bei einer Pleite einspringt. Eine gute Erklärung des Einlagensicherungsfonds finden Sie auf Wikipedia.

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